WEG-Verwaltung
Unser Angebot zur Verwaltung Ihres Gemeinschaftseigentums
Wir bedienen alle zur Bewirtschaftung Ihrer Immobilie erforderlichen Geschäftsvorgänge nach § 21 WEG u. a.
- Aufstellung einer Hausordnung
- Instandhaltung und Instandsetzung
- Ansammlung einer Instandhaltungsrücklage
- Erstellung des Wirtschaftsplanes
- Erstellung von Abrechnungen
- Durchführung von Versammlungen uvm.
Zur individuellen Verwaltung Ihrer Eigentumswohnung bieten wir Ihnen an:
- Die Vermietung Ihrer leerstehenden Wohnung
- Erstellung des Mietvertrages
- Einforderung, ggf. auch Einklage der Mieten
- Überwachung der Zahlungseingänge
- Erstellung der Betriebskostenabrechnung
- Führen einschlägiger Prozesse bei Erfordernis u.v.m.
Unsere Befugnisse sind eindeutig mit Ihnen vereinbart, nichts geschieht ohne Ihre Einwilligung. Als Mitglied im Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. Sachsen erhalten wir alle relevanten Informationen, die eine ordentliche Verwaltung benötigt. Zögern Sie nicht, uns aufzusuchen.