WEG-Verwaltung – Unser Angebot für Sie!

Unser Angebot zur Verwaltung Ihres Gemeinschaftseigentums

Wir bedienen alle zur Bewirtschaftung Ihrer Immobilie erforderlichen Geschäftsvorgänge nach § 21 WEG u. a.

  • Aufstellung einer Hausordnung
  • Instandhaltung und Instandsetzung
  • Ansammlung einer Instandhaltungsrücklage
  • Erstellung des Wirtschaftsplanes
  • Erstellung von Abrechnungen
  • Durchführung von Versammlungen uvm.

Zur individuellen Verwaltung Ihrer Eigentumswohnung bieten wir Ihnen an:

  • Die Vermietung Ihrer leerstehenden Wohnung
  • Erstellung des Mietvertrages
  • Einforderung, ggf. auch Einklage der Mieten
  • Überwachung der Zahlungseingänge
  • Erstellung der Betriebskostenabrechnung
  • Führen einschlägiger Prozesse bei Erfordernis u.v.m.

Unsere Befugnisse sind eindeutig mit Ihnen vereinbart, nichts geschieht ohne Ihre Einwilligung. Als Mitglied im Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. Sachsen erhalten wir alle relevanten Informationen, die eine ordentliche Verwaltung benötigt. Zögern Sie nicht, uns aufzusuchen.